Kostenübernahme
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen die Ihnen von Ihrer Pflegekasse für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagshilfe zustehen.
Abrechnung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 bei Ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf monatlich 125 €uro (Entlastungsbetrag) für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Diese zusätzliche Sachleistung wird Ihnen nicht von Ihrem Pflegegeld oder sonstigen Leistungen abgezogen, sondern stehen Ihnen zusätzlich zu egal, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine 24h Kraft zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie von Angehörigen gepflegt werden.
Da es sich bei dem Betrag um eine Sachleistung handelt, ist dieser an eine Dienstleistung gebunden und kann daher nicht ausbezahlt werden.
Werden die 125 €uro in einem Monat nicht vollständig verbraucht, können diese angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Zusätzlich gibt es noch weitere Abrechnungsmöglichkeiten über die Pflegekasse, die wir sehr gerne vorab für Sie prüfen. Diese ermöglichen es uns, Ihnen noch weitere Stunden für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagshilfe anbieten zu können.
In bestimmten Fällen haben Sie auch ohne Pflegestufe Anspruch auf unsere Dienstleistung. Nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder einer OP kann Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung über Haushaltshilfe verschreiben. Diese sollte die genaue tägliche Stundenzahl, die Anzahl der Wochentage und die Dauer der Hilfe beinhalten, genauso muss bestätigt werden, dass keine andere Hilfe in diesem Zeitraum zur Verfügung steht.
Diese ärztliche Verordnung muss beim zuständigen Kostenträger genehmigt werden.